Verbot von Neonicotinoid-Insektiziden und Glyphosat-Herbiziden auf städtischen Flächen

7. Dezember 2017

Am 19.06.2017 stellte das JFK einen Antrag, welcher uns sehr am Herzen liegt:

(…) ein Verbot für den Einsatz von Neonicotinoid-Insektiziden und Glyphosathaltigen Herbiziden für alle städtischen Betriebe sowie deren Auftragsunternehmen auf allen städtischen Flächen. (…) das Einfügen einer Klausel sowohl beim Abschluss neuer Pachtverträge als auch bei der Verlängerung solcher, die den Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von Neonicotinoid-Insektiziden und Glyphosathaltigen Herbiziden auf den genannten Flächen verpflichtet. Dies gilt auch für sich automatisch verlängernde Pachtverträge.

Was wurde aus dem Antrag?
Er wurde am 06.12.2017 im TUA besprochen und beschlossen

#blümchenfürbienchen

Bildquelle: https://www.naturalnews.com/055469_glyphosate_exposure_limits_health_dangers.html

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