JFK-Antrag: Vermittlung von Wohnungen an Familien in Not durch die Wobak

2. Februar 2021

Am 24.01.2021 hat die JFK-Fraktion einen Antrag gestellt, der am Mittwoch dem 03. Februar im Sozialausschuss des Gemeinderates behandelt wird. Im Antrag fordern wir, dass die städtische Wohnbaugesellschaft Wobak jedes Jahr 35 Familien mit Kindern, die bereits wohnungslos geworden sind, in eine Wohnung vermitteln soll. Dies soll unabhängig von der bestehenden Härtefallliste geschehen. Alternativbeschluss wäre eine Quote. Die Vermittlung der Wohnungen soll in Absprache mit dem Sozial- und Jugendamt erfolgen

Begründung:

Auf dem Konstanzer Wohnungsmarkt haben viele Familien schlechte Chancen,
bezahlbaren Wohnraum zu finden. Einige Familien trifft es besonders hart und sie
werden wohnungslos.

2019 war die traurige Rekordzahl 90 Kinder die mitsamt ihren Eltern durch die Stadt in Notunterkünften oder Zwischenlösungen untergebracht werden mussten. Alleinerziehende sind in besonderem Maße betroffen. Auch für junge Mütter in prekärer Wohnsituation, sowie Frauen, die sich aus Gewaltbeziehungen befreit haben, bleibt teils nur noch die Unterbringung in eine Notunterkunft der Stadt, wie Schwangerschaftsberatungsstellen und Frauen helfen Frauen e.V. berichten.

Aber auch alte Menschen waren 2019 vermehrt von Räumungen und somit
drohender Obdachlosigkeit betroffen. Wir müssen uns darauf einstellen, dass dies in
den kommenden Jahren verstärkt so bleiben wird und wir immer mehr Familien mit Kindern und alten Menschen in Not erleben werden. Die für die „klassischen“ Wohnungslosen vorgesehenen kurzfristigen Lösungen sind für Familien und alte Menschen nicht geeignet. Gerade Kinder brauchen ein dauerhaftes Zuhause in einer intakten sozialen Struktur. Die Familien in Notunterkünften sind einer starken psychischen Belastung ausgesetzt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Folgekosten im Jugendhilfesystem verursacht. Oftmals leiden diese Kinder unter Scham, sozialer Ausgrenzung und Zukunftsängsten. (Blitzlicht Arbeitsgruppe Obdachlosenhilfe des Sozial- und Jugendamtes vom 09.10.2020 und Vorlage 2020-0901)

Wir meinen:

Unsere städtische Wohnbaugesellschaft muss auch eine soziale Vision
haben. Bei einer möglichen zukünftigen Gemeinwohlbilanzierung der Wobak analog
zur Spitalstiftung wäre dieses Handeln sogar bilanztechnisch abbildbar.

Wir beantragen:

Wir beantragen, dass die städtische Wohnbaugesellschaft Wobak jedes
Jahr eine bestimmte Anzahl von Familien, die bereits wohnungslos geworden
sind, in eine Wohnung vermittelt. Dies soll unabhängig von der bestehenden
Härtefallliste mit 350-400 Fällen geschehen.

Analog zur Praxis bei den Geflüchteten, von denen seit 2020 ebenfalls jährlich
eine feste Anzahl in Wobak-Wohnungen untergebracht wird, lautet der Antrag auf
35 vermittelte Fälle/Wohnungen pro Jahr durch die Wobak. Alternativ ist auch
eine feste Quote denkbar.

Die Vermittlung der Wohnungen soll in Absprache mit dem Sozial- und Jugendamt erfolgen, das anhand transparenter, sozialer Kriterien eine Auswahl der zu vermittelnden Familien trifft und gut einschätzen kann, wo die Not am größten ist.

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