Weinstuben, Cafés, gemütliche Eckkneipen und kleine Kulturbühnen machen einen Teil des Konstanzer Flairs aus. Die speziell in der Altstadt geltende Sperrstunde scheint uns unzeitgemäß für eine weltoffene Stadt. Den WirtInnen sollte es möglich sein, ihre Öffnungszeiten im Rahmen der Landesgesetze frei gestalten zu können.
Deshalb haben wir unseren Antrag von 2014 erneut gestellt: Möge die Sperrstunde in Konstanz gemäß den Möglichkeiten der Landesgesetzgebung für die Innengastronomie entsprechend dem Baden-Württembergischen Gaststättengesetz unter der Woche auf 3 Uhr, am Wochenende auf 5 Uhr angepasst werden. Die neue Sperrzeitregelung soll 1 Jahr zur Probe in Kraft treten. In diesem Zeitraum sollen die Auswirkungen der neuen Sperrzeit evaluiert werden.
Seit das JFK 2014 die Verkürzung der Sperrstunde um 1 Stunde bewirkt hatte, hat sich daran niemand wirklich gerieben. Inzwischen haben wir als Stadt verstanden, dass wir Menschen auch zu späterer Stunde Angebote zur Erholung und zum sozialen Austausch machen müssen. Die Corona-Pandemie zeigte, wie wichtig das gerade für jüngere Menschen ist. Die zunehmenden Hitzesommer tragen dazu bei, dass Menschen ihre Ausgehzeiten in den späteren Abend verschieben werden.
Die WirtInnen sagen, dass sie durch eine Aufhebung der Sperrstunde nicht wesentlich mehr Gäste erwarten. Vielmehr sehen sie den Zugewinn in der Entbürokratisierung, da sie so keine Sondergenehmigung für kulturelle Veranstaltungen einholen müssten. Folglich werden in der Verwaltung Personalkapazitäten frei, die an anderer Stelle gebraucht werden. Kurz gesagt: eine Liberalisierung der Öffnungszeiten wäre für alle gut und würde die Lebensqualität in Konstanz steigern. Die Beschränkung auf den Innenraum verhindert eine unmittelbare zusätzliche Lärmbelastung. Es wird dadurch sogar etwas Druck vom öffentlichen Raum genommen.
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